Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen, braucht es geeignete Flächen für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie. Egal ob Sie im Besitz von Weideland, Acker- oder Waldflächen sind: Mit der Verpachtung Ihres Grundstücks für eine Windenergieanlage oder einen Solarpark an Sabowind sichern Sie sich eine zusätzlich langfristige Einnahmequelle und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. In Abstimmung mit Ihnen übernehmen wir den gesamten Prozess der Umsetzung des Wind- oder Solarparks. Sie tragen dabei weder Kosten noch Risiken.

„Für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen habe ich Sabowind meine Flächen zur Verfügung gestellt und bessere gleichzeitig meine Betriebskasse auf.”
Tino Erler, Biolandwirt
Flächen, die für Windparks geeignet sind die außerhalb liegen von:
- Siedlungen und deren Mindestabstände (von mind. 1.000 m)
- Schutzgebieten und Gewässern
- Rohstoffabbaubereichen
- Flug- und Militärplätzen
- mind. 5km zum nächsten Windpark
Flächen, die für Solarparks geeignet sind:
- Autobahn-und Bahntrassenstreifen (200 m)
- Konversionsflächen
- Acker-und Grünland in landwirtschaftlich benachteiligten Flächen
Ihre Vorteile als Landeigentümer
- Zusätzliche und sichere Pachteinnahmen mehr als 20-30 Jahre
- Geringer Flächenverbrauch durch Windenergie, die Fläche rund um die Anlage kann weiter landwirtschaftlich genutzt werden
- Für Photovoltaik werden Flächen mit geringen landwirtschaftlichen Erträgen bevorzugt
- Grünland unter der Photovoltaikanlage kann durch Schafe beweidet werden
Ihr Pachtvertrag
- Individuell abgestimmter Pachtvertrag mit einer attraktiven Vergütung
- Mit dem Vertrag sind für Sie keine Kosten und Risiken verbunden
- Die Verantwortung des Projekterfolgs liegt bei Sabowind
- Abstimmung mit Bewirtschafter durch Sabowind
- Garantierter vollständiger Rückbau der Wind- und Photovoltaikanlagen
Warum Sabowind?
- Der Erfolg Ihres Projektes steht und fällt mit dem richtigen Partner.
- Unser Interesse ist es Ihre Fläche so schnell wie möglich ihrer Nutzung zuzuführen
- Als Betreiber von Wind- und Solarparks ist Sabowind auch Ihr Ansprechpartner während des Betriebs der Anlagen.
- Verlässlicher Vertragspartner in Ihrer Nähe - Unabhängiges inhabergeführtes Familienunternehmen
- Zertifizierung als Partner für Faire Windenergie

Landwirtschaft, Solar- und Windenergie – ein lohnenswertes Zusammenspiel
Für die Energiegewinnung aus Wind- und Solaranlagen werden landwirtschaftliche Flächen benötigt. Jedoch schließen sich die Nutzung der Erneuerbaren Energien und Landwirtschaft nicht aus. Für Landwirtschaftsbetriebe gibt es eine Reihe von positiven Effekten und wirtschaftlichen Gründen, die dafür sprechen, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

„Während der Betriebszeit des Windrades kann ich mein Feld weiterhin bewirtschaften. Mit dem Rückbau der Anlage kann die entzogene Fläche wieder vollständig landwirtschaftlich genutzt werden.“
Andreas Engemann, Bewirtschafter
Abgestimmte Planung
- Minimaler Flächenverlust durch die Realisierung einer abgestimmten Planung mit dem Bewirtschafter
- Anpassung der Wege an die Bewirtschaftungsrichtung, d.h. Mitbestimmung bei der Ausrichtung der Kranstellfläche, Verlauf der Zuwegung und der Kabeltrasse
- Mitunter Nutzung von Wegen zur besseren Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen
- Mitbestimmung bei der Auswahl und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, bspw. Abriss und Entsiegelung
- Solarparkfläche wird zu Grünland oder zur Blühwiese und ist zur Schafbeweidung nutzbar
Jährliche Pachteinnahmen
- sichere jährliche Einnahmen durch Verpachtung der für Wind- und Sonnenenergie geeigneten Flächen über mind. 20 Jahre
- Verlängerungsmöglichkeiten durch Weiterbetrieb oder Repowering
- Entschädigung für Bewirtschaftererschwernis
- Ausgleich entstandener Schäden–
z.B. mögliche Fruchtschäden bei Voruntersuchungen, beim Bau, Betrieb oder Rückbau der Wind- oder Photovoltaikanlage
Eigenbetrieb und Beteiligung
- Eigener Betrieb einer Anlage und Schaffung eines weiteren Standbeins
- Unterstützung und Zurverfügungstellung von Flächen für eine Bürgerbeteiligungsanlage
- Enge Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Betreiber
- Teilhabe durch abgestimmte und transparente Planung
Unsere Leistungen im Überblick
Fragen & Antworten
Auf welchen Flächen Windparks errichtet werden dürfen, wird von der Regionalplanung unter Mitwirkung der Windkraftfirmen festgelegt. Unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien weist die Regionalplanung Windvorranggebiete aus, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Ausschlusskriterien für Windanlagen sind z.B. Mindestabstände zur Siedlungen von 1.000 m, Schutzgebiete und Gewässer, Rohstoffabbaubereiche sowie Flug- und Militärplätze.
Geeignete Flächen für Solarparks sind z. B. Autobahn- und Bahntrassenstreifen, ehemals militärisch genutzte Flächen sowie Acker- und Grünland auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen.
Da die Planungsphase von Erneuerbaren Energieprojekten sehr zeit- und kostenintensiv ist, benötigen wir als Projektentwickler Planungssicherheit die notwendigen Flächen beplanen zu dürfen. Insbesondere die vorbereitende Erstellung von Fachgutachten verursacht hohe Kosten. Diese Investition kann Sabowind nur dann tätigen, wenn sichergestellt ist, dass die Grundstückseigentümer dem Vorhaben zustimmen.
Bei Ihnen als Grundstückseigentümer liegt keinerlei Risiko. Für sämtliche eventuell auftretende Schäden während der Bau- oder Betriebsphase ist der Eigentümer vertraglich von sämtlichen Risiken freigestellt. Außerdem ist Sabowind als Betreiber dazu verpflichtet alle Risiken abzusichern, z.B. mittels Betreiberhaftpflichtversicherung.
Auf Grundlage von zwei unabhängigen und akkreditierten Windgutachten und einer über 20 Jahre hinweg festgeschriebenen und gesetzlich garantierten Einspeisevergütung können wir die Wirtschaftlichkeit schon zu Projektbeginn sehr genau kalkulieren. Der einzige Zweck der Betreibergesellschaft ist der Betrieb der Windenergieanlage, sodass keine unerwarteten Kosten entstehen können und Zahlungsschwierigkeiten praktisch ausgeschlossen sind. Ihre Pachtzahlungen sind somit gesichert.
Bereits vor Baubeginn muss der Betreiber, als eine Auflage aus der BImSch-Genehmigung, eine Rückbaubürgschaft in ausreichender Höhe insolvenzsicher hinterlegen. Damit sind der komplette Anlagenrückbau sowie die vollständige Entfernung des Anlagenfundaments abgedeckt. Erst wenn das Fundament und die Windenergieanlage vollständig zurückgebaut sind und der Urzustand der Fläche wiederhergestellt ist, erhält der Betreiber seine Bürgschaft zurück.
Solarparks
Grundsätzlich werden Flächen für die Errichtung von Solaranlagen ausgewiesen, die eine schlechte Bodenklasse aufweisen und somit für die Landwirtschaft nur bedingt geeignet sind. Unterhalb der Solarmodule kann eine Grünlandnutzung, z.B. mittels Beweidung mit Schafen erfolgen und bietet damit einen ökologisch höheren Wert.
Windparks
Bei der Planung von Windparks begrenzt Sabowind den Flächenverbrauch auf ein Minimum, um der Landwirtschaft so wenig wie möglich Fläche für die Betriebszeit der Windenergieanlage zu entziehen. Darüber hinaus berücksichtigt Sabowind die Interessen der Bewirtschafter hinsichtlich des Verlaufs von Wegen und Flächen. Kommt es z.B. durch Baumaßnahmen oder während der Betriebszeit zu Ernteausfällen oder Ertragseinbußen, ist Sabowind zur Entschädigung des Bewirtschafters verpflichtet.
Da wir i.d.R. die von uns geplanten und gebauten Projekte nach der Inbetriebnahme auch weiter kaufmännisch und technisch betreuen, stehen wir Ihnen während der gesamten Betriebszeit als Ansprechpartner zur Verfügung.