Wir sind uns den Herausforderungen der Energiewende bewusst, denn Kommunen und Bürger tragen sie. Die größtmögliche Akzeptanz vor Ort erreichen wir gemeinsam durch eine frühzeitige Zusammenarbeit und einer transparenten Planung in allen Phasen Ihres Wind- oder Solarprojektes.

„In enger Zusammenarbeit zwischen Sabowind und der Stadt Heldrungen wurde zusammen mit den Bürgern ein Weg gefunden, die Energiewende aktiv umzusetzen und die Wertschöpfung vor Ort zu behalten.”
Norbert Enke, Ortschaftsbürgermeister Heldrungen
Gemeinsame Entwicklung kommunaler Energie- und Beteiligungskonzepte
In der Zusammenarbeit mit Sabowind haben Sie als Kommune die Möglichkeit die Projekte, z.B. über die Bauleitplanung als Planungsträger oder der Moderierung von politischen Prozessen rund um die Wind- und Solarparkplanung, mitzugestalten. Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie in den Planungsprozessen, bspw. bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
Finanzielle Beteiligung
- garantierte kommunale Einnahme nach §36k EEG 2021: bis zu 0,2 Cent/KWh über die gesamte Betriebszeit
- langfristige Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen
- Ermöglichen einer Bürgerenergieanlage
- Aufsetzen eines grünen Stromtarifs
- Unterstützung gemeinnütziger Zwecke
Gemeinsam planen und umsetzen
- individuelle Energie- und Beteiligungskonzepte
- transparente Planungsprozesse
- abgestimmte Bauleitplanung
- öffentliche Beteiligung am Planungsprozess
- Kompensationsmaßnahmen bspw. Bachrenaturierung als Hochwasserschutz
- Einbinden lokaler Unternehmen
Eigene Stromerzeugung
- Betrieb einer eigenen Windenergie- oder Solaranlage
- Und damit Stärkung der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Unabhängigkeit
- Stromvertrieb durch eigenes oder regionales Stadtwerk
- Eigener Beitrag für die Energiewende und dezentrale Energieerzeugung
Aktuelles
Inbetriebnahme von zwei PV-Parks


Gemeinsam und fair geht mehr.
Spatenstich zur Erweiterung des Windparks Artern-Kachstedt in Nordthüringen.
Darum ist Sabowind Ihre erste Wahl
Frühzeitige Beteiligung aller Interessensgruppen im Umfeld des geplanten Energieparks
Als Stadtwerk und lokaler Energieversorger arbeiten Sie mit Sabowind als regionaler Betreiber von Wind- und Solaranlagen auf Augenhöhe zusammen. Sie profitieren von individueller Beratung und kurzen Entscheidungswegen.
finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger, Kommunen und Unternehmen vor Ort
enge und transparente Zusammenarbeit mit allen am Projekt Beteiligten
in Thüringen werden diese Grundsätze durch die Zertifizierung als „Partner für faire Windenergie" belegt
Unsere Leistungen im Überblick
Fragen & Antworten
Auf welchen Flächen Windparks errichtet werden dürfen, wird von der Regionalplanung unter Mitwirkung der Windkraftfirmen festgelegt. Unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien weist die Regionalplanung Windvorranggebiete aus, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Ausschlusskriterien für Windanlagen sind z.B. Mindestabstände zur Siedlungen von 1.000 m, Schutzgebiete und Gewässer, Rohstoffabbaubereiche sowie Flug- und Militärplätze.
Geeignete Flächen für Solarparks sind z. B. Autobahn- und Bahntrassenstreifen, ehemals militärisch genutzte Flächen sowie Acker- und Grünland auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen.
Schall
Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) schreibt den Umgang mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vor. In Wohnmischgebieten darf nachts der Immissionswert von 45 dB(A) nicht überschritten werden. Können die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssen die Anlagen leistungs- und damit schallreduziert betrieben werden. Das nachfolgende Schaubild zeigt, dass eine Windenergieanlage unter Volllast in 200 Meter Entfernung leiser ist als eine ruhige Unterhaltung.
Wie böiger Wind, eine Meeresbrandung, technische Anlagen oder fahrende Autos, verursachen auch Windenergieanlagen Schall in sehr niedrigen Frequenzen, sogenannter Infraschall. Diese Frequenzen sind für den Menschen nicht wahrnehmbar. Nach heutigem Stand der Wissenschaft ruft der Infraschall von Windanlagen keine schädlichen Wirkungen beim Menschen hervor.

Schatten
Durch den drehenden Rotor der Windkraftanlage kann es zu Schattenwurf kommen. Der Gesetzgeber begrenzt diese optische Störung mit maximal zulässiger Beschattungsdauer auf dauerhaft bewohnbaren Raum, z.B. Eigenheim oder Terrasse. Moderne Windkraftanlagen sind technisch so konzipiert, dass diese den Schatten vom gesamten Windpark erfassen und bei einer Grenzwertüberschreitung automatisch abschalten.
Bereits vor Baubeginn muss der Betreiber, als eine Auflage aus der BImSch-Genehmigung, eine Rückbaubürgschaft in ausreichender Höhe insolvenzsicher hinterlegen. Damit sind der komplette Anlagenrückbau sowie die vollständige Entfernung des Anlagenfundaments abgedeckt. Erst wenn das Fundament und die Windenergieanlage vollständig zurückgebaut sind und der Urzustand der Fläche wiederhergestellt ist, erhält der Betreiber seine Bürgschaft zurück.
Befindet sich die bebaute Fläche in Gemeindebesitz, so erhält die Gemeinde zunächst ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt. Darüber hinaus fließen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen an die Standort-Kommune. Die verbleibenden 30 Prozent fließen an den Sitz der Betreibergesellschaft. Neben den finanziellen Vorteilen, profitiert die Kommune außerdem von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, verbessert mit dem Bau von Erneuerbaren Energieanlagen ihre Ökobilanz und trägt zur Energiewende bei.
Außerdem ist ein Beteiligungsgesetz geplant, wodurch die Gemeinde am Ertrag der Windenergieanlage zukünftig beteiligt werden soll. Auf freiwilliger Basis wurde dies in der Vergangenheit von Sabowind bereits geleistet
Die rote Nachtbefeuerung der Anlagen ist Pflicht, um den nächtlichen Flugverkehr auf die Windenergieanlage als Hindernis aufmerksam zu machen. Das dauerhafte nächtliche Blinken der Anlagen hat sich jedoch negativ auf die Akzeptanz von Windenergieanlagen ausgewirkt, sodass der Gesetzgeber bis Ende 2022 die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung an allen Windrädern über 100 m Höhe vorschreibt. Das hat zur Folge, dass die Anlagen nachts nur noch blinken, wenn sich z.B. ein Flugzeug nähert.